ingrid vitali
Anmeldedatum: 20.09.2006 Beiträge: 22
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Verfasst am: 04.10.2006, 06:57 Titel: Kaufvertrag Hauskatze |
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ich stelle euch hier einen kaufvertrag ein. wichtig ist auch, dass man ein infoblatt an die menschen vorgängig abgibt. falls ihr das nicht habt, bitte melden.
lg
ingrid
KAUFVERTRAG HAUSKATZEN
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1 Parteien
1.1 Verkäufer
xxxxxx
1.2 Käufer
xxxxxxxx
Der Käufer verpflichtet sich in eigenem Namen zu handeln.
2 Gegenstand
2.1 Objekte des Kaufes
2.1.1 Katze
Name
Rasse EKH, Hauskatze
Geschlecht weiblich
Farbe black tabby mit weiss (Zeichnung Harlekin)
Geboren am
Als Liebhabertier
2.1.2 Papiere/Dokumente
Impfausweis
2.2 Kaufpreis
SFr. 200.--
3 Bezahlungsmodalitäten
Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Tieres in bar zu entrichten
4 Verpflichtungen des Käufers und Rechte des Verkäufers
4.1 Haltung
Tiere sind empfindungs- und leidensfähige Wesen, deren kreatürliche Würde zu respektieren und zu schützen ist. Der Käufer ist sich dessen und seiner hohen Verantwortung gegenüber dem Tier bewusst und verpflichtet sich deshalb
a) das Tier würdig und artgerecht, insbesondere nicht in Käfigen, Boxen, Zwingern und dergleichen zu halten;
b) das Tier in Menge und Güte angemessen zu füttern;
c) das Tier einwandfrei zu pflegen;
d) das Tier ausreichend tierärztlich versorgen und die notwendigen jährlichen Impfungen (Katzen-schnupfen/Katzenseuche, (bei Freigängern Leukose) vornehmen zu lassen;
e) dem Tier soziale Kontakte und (insbesondere bei Wohnungshaltung) ausreichende Beschäftigungs-möglichkeiten zu bieten.
f) die Katze ist mit 7 Monaten zu kastrieren
4.2 Besuchs- und Prüfungsrecht
Der Verkäufer hat das Recht, während 6 Monaten ab Unterzeichnung dieses Vertrages die Tierhaltung zu besichtigen und ungehindert zu überprüfen. Er hat dabei die Privatsphäre des Käufers in angemessener Weise zu berücksichtigen.
4.2.1 Mangelhafte Haltung
Stellt er bei der Prüfung Mängel fest, kann er deren Behebung unter Ansetzung einer angemessenen Frist schriftlich anordnen.
4.2.2 Krasse Missstände
Ergeben sich bei der Prüfung krasse, gegen diesen Vertrag oder die geltende Rechtsordnung verstossende Missstände oder besteht zu solch krassen Missständen begründeter Verdacht, kann er auf eigene Kosten einen Tierarzt oder einen anerkannten Fachmann in Sachen Tierhaltung nach eigener Wahl mit der Untersuchung der Verhältnisse beauftragen.
Der Käufer ist gehalten, die Aufklärung tunlichst zu unterstützen. Er hat dem Beauftragten den Zugang zu den für die Untersuchung notwendigen Unterlagen zu ermöglichen. Insbesondere hat er seinen Tierarzt von der Geheimhaltungspflicht zu entbinden und ihn zu ermächtigen, dem Beauftragten Auskünfte über Befunde, Behandlungen, Haltung und Pflege bezüglich des gekauften Tieres, sowie dessen allfällige Todesursache zu erteilen.
4.2.3 Folgen
Bestätigen die Untersuchungen die krassen Missstände so hat der Verkäufer das Recht, die Katze zurückzunehmen und einen anderen Lebensplatz zu suchen.
In allen Fällen behält sich der Verkäufer die Geltendmachung der Konventionalstrafe wegen Vertragsverletzung und andere rechtliche Schritte wegen Rechtsverletzung vor.
4.3 Übereigung an Dritte
Der Käufer hat dem Verkäufer eine Übereignung an Dritte vorgängig anzuzeigen. Er hat ihm Name und Anschrift des Dritten, sowie die vorgesehenen Übereignungsbedingungen offenzulegen. Der Verkäufer hat das Recht, das Tier zu einem symbolischen Preis von Fr. 50.-- zurückzunehmen. Sollte der Verkäufer aus persönlichen Gründen das Tier nicht zurücknehmen können, so sind folgende Punkte einzuhalten:
- Der Käufer verpflichtet sich, das Tier nur in kastrierten Zustand weiterzugeben.
- Dem Verkäufer ist eine tierärztliche Kastrationsbescheinigung zuzustellen.
4.4 Meldepflicht
Sollte das Tier an Leukose oder FIP erkranken, ist der Verkäufer sofort zu benachrichtigen.
5 Verpflichtungen des Verkäufers und Rechte des Käufers
5.1 Rücktritt
Mittels schriftlicher Erklärung kann der Käufer innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages vom Kauf zurücktreten. Er hat sämtliche erhaltenen Dokumente zurückzugeben.
Befindet sich das Tier in vergleichbarem Zustand wie zum Zeitpunkt der Übergabe, so hat der Verkäufer die Hälfte des Kaufpreises zurückzuerstatten.
5.2 Verzug des Verkäufers
Wird dem Käufer das Tier nicht innert 3 Wochen nach dem vereinbarten Übergabetermin übergeben, kann er ohne Kostenfolgen vom Kauf zurücktreten.
5.3 Rügefrist
Für zugesicherte Eigenschaften haftet der Verkäufer dem Käufer nur, wenn der Mangel binnen 14 Tagen, von der Übergabe oder vom Annahmeverzug an gerechnet, entdeckt und angezeigt wird.
Für die Berechnung und Wahrung der Frist gilt Art. 4 der Verordnung betreffend das Verfahren bei der Gewährleistung im Viehhandel (vom 14. November 1911, SR 221.211.22) sinngemäss.
6 Kastration
Die Käuferin verpflichtet sich, die Katze mit spätestens 7 Monaten ( also spätestens Mitte xxxx) kastrieren zu lassen. Die Käuferin stellt dem Verkäufer eine Kastrationsbescheinigung des Tierarztes zu.
7 Konventionalstrafe
Bei Verstössen gegen diesen Vertrag wird eine Konventionalstrafe von SFr. 400.00 zuzüglich aller Aufwendungen zur Feststellung der Vertragsverletzung fällig.
8 Anwendbares Recht
Subsidiär sind die Bestimmungen von Art. 184 - 215 über den Farniskauf des Schweizerischen Obligationenrechts (vom 30. März 1911, SR 220) anwendbar.
9 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verkäufers.
Ort, Datum: _________________________
Unterschrift des Verkäufers Unterschrift des Käufers
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Die Katze und das Impfbüchlein wurden übergeben.
Ort, Datum: _________________________
Unterschrift des Verkäufers Unterschrift des Käufers
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