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Meldepflicht für zugelaufene Tiere


 
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Irene



Anmeldedatum: 31.08.2006
Beiträge: 1780
Wohnort: Zürcher Oberland

BeitragVerfasst am: 11.08.2008, 15:14    Titel: Meldepflicht für zugelaufene Tiere Antworten mit Zitat

Hallo zusammen

Immer wieder liest man, dass Finder von zugelaufenen und gefundenen Tieren die Besitzer durch Aufhängen von Flyern und Durchsuchen des Internet nach Vermisstmeldungen ausfindig zu machen versuchen.
Das genügt aber nicht, man muss selber eine Meldung bei der der kantonalen Meldestellen erstatten, dazu besteht eine gesetzliche Pflicht. Wer das unterlässt, macht sich strafbar. Gerade heute gibt es zu diesem Thema einen Artikel im Tages -Anzeiger.

Auch auf der Seite des Tierschutz gibt es einen entsprechenden Passus:

"Finderpersonen melden ihren Tierfund an die Schweizerische Datenbank gefundener Tiere, welche auch von den kantonalen Meldestellen mehrheitlich als offizieller Standard im Einsatz steht. Es besteht gesetzliche Meldepflicht. Wer die Meldung an die zuständige kantonale Behörde unterlässt, macht sich strafbar. Durch Ihre Online-Meldung wird die Anzeige der zuständigen kantonalen Meldestelle für Findeltiere zur Validierung und Publikation automatisch zugestellt, was bedeutet, dass Sie in den Teilnehmerkantonen Zürich, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Uri, Schwyz, Luzern, Zug, Bern, Freiburg, Neuenburg, Jura und Wallis Ihre Meldepflicht erfüllt haben. "

Hier der Link, wo die Fundtiere für die meisten Kantone zu melden sind:
http://www.tierschutz.ch/cms/de/tiermeldesystem/gefundene-tiere.html

Edit: Das betrifft natürlich nur diejenigen, die das Tier behalten möchten oder allenfalls an eine Privatperson weitervermitteln. Gibt man es in ein Tierheim, wird dieses die Meldepflicht erfüllen.

_________________
Liebe Grüsse
Irene mit Kimy und Teddy
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Ein Haus ohne Katze ist wie ein Aquarium ohne Fisch.
Jean-Louis Hue
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