ich habs mir jetzt so vorgestellt, ja. Aber man könnts natürlich auch anders rum verstehen... also besser noch schlau machenOder meinst du, dass es reicht, wenn man die Mama jetzt gegen Tollwut impft und dann alle in drei Wochen rüber nimmt?

lg Andrea
Edit: habs gefunden!
Zitat von Bvet --> Einfuhr Hunde-Katzen-Frettchen aus der EU2. Tollwutimpfung
Hunde, Katzen und Frettchen müssen im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellers gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einfuhr durchgeführt worden sein, mit einem inaktivierten Impfstoff eines Wirkungsgrades von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm). Bei mehrmals geimpften Tieren entfällt die Wartefrist von 21 Tagen, wenn die Tiere stets innerhalb der vom Impfstoffhersteller angegebenen Gültigkeitsdauer nachgeimpft wurden. Unter drei Monate alte Jungtiere aus der EU dürfen nur dann ungeimpft in die Schweiz verbracht werden, wenn sie ihre Mutter begleiten, von der sie noch abhängig sind oder wenn für sie eine tierärztliche Bestätigung vorliegt, wonach sie seit der Geburt am Ort gehalten wurden, an dem sie geboren worden sind, und nie mit wild lebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, die einer Infektion mit Tollwut ausgesetzt gewesen sein könnten.