hoi zäme,
ich habe dem zoll und dem evz.admin eine mail geschrieben u zu erfahren wie dass mit futter und zoll si funktioniert. ( und wie es mit den litter locker 2 nachfüllkassetten läuft.)
ich habe nicht alles kapiert, es sind so viele infos aber ich stelle die antwort jetzt mal rein... vielleicht wird jemand von euch schlau daran, aber warne euch es ist sehr trockene lektüre
Guten Tag Frau ....
Wenn Sie bereit sind, die Einfuhrabgaben zu entrichten und allfällige veterinärrechtliche Restriktionen
http://xtares.admin.ch/tares/doc/docScr ... =309963@T8 zu beachten, dürfen Sie aus dem Ausland Waren importieren.
Sie finden einige grundlegende Informationen zum Postverkehr unter dem Link
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat ... ml?lang=de, welche Ihre Fragen beantworten. Grundsätzlich sind alle Waren bei der Einfuhr zu verzollen und zu besteuern.
Für Erzeugnisse, die nicht in der EU/EFTA oder nicht in einem Staat, mit welchem die Schweiz ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat (
http://www.ezv.admin.ch/pdf_linker.php? ... lsabkommen), hergestellt wurden, ist der Zoll geschuldet. Die Zollabgabe richtet sich nach Art, Material und Beschaffenheit der Ware, im elektronischen Zolltarif
www.tares.ch kostenlos abfragbar. Musterauszüge für Futter respektive für
http://www.zooplus.de/shop/katzen/katze ... cker/93018 finden Sie im Anhang.
Der Zoll kann bei Ursprungserzeugnissen aus Staaten, mit welchem ein Freihandelsabkommen besteht, entfallen oder sich reduzieren. Jedoch ist für eine präferenzbegünstigte Einfuhr eine Ursprungserklärung des Lieferanten auf der Rechnung (in der Regel bis zum einem ab-Werk-Preis von EUR 6000.00) oder ein Ursprungsnachweis Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich.
Auf jeden Fall muss die Mehrwertsteuer (MWSt) von 7,6 % (bzw. 2,4 % für Lebensmittel/Futter/Medikamente/Bücher) des Warenwertes (ohne ausländische Verkaufssteuer, sofern ausgewiesen) bis zum ersten Bestimmungsort in der Schweiz (inklusive Verpackungs-, Fracht-, Versicherungs-, Verzollungskosten usw.) entrichtet werden.
Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge unter je CHF 5.00 werden aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht erhoben.
Erfolgt die Einfuhr im Postverkehr, werden die Waren aufgrund der durch den ausländischen Paketabsender ausgestellten Zollinhaltserklärung und den der Begleitadresse beigelegten Dokumenten veranlagt. Die Abgaben werden von der Post bei Auslieferung des Paketes per Nachnahme zuzüglich deren Dienstleistung der Verzollung erhoben. Seit 1. Oktober 2008 ist der grenzüberschreitende Postverkehr umstrukturiert und es können dabei höhere Kosten entstehen. Auskünfte darüber erteilt der Kundendienst von Swiss Post International,
http://www.post.ch/de/index/uk-privatku ... _als_kunde? respektive
http://www.post.ch/de/spi_international ... df#page=42.
Werden die Waren durch einen Kurier verschickt, können weitere Kosten auf deren Höhe die Zollverwaltung keinen Einfluss hat, anfallen.
Freundliche Grüsse
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
E-Mail-Zentrale des I. Zollkreises, 00-2/2009
Somogyi Hans Peter
Fax : +41 61 467 96 75
Mail:
auskunft.zoll-basel@ezv.admin.ch
Web:
http://www.ezv.admin.ch
Katzen lieben Menschen viel mehr als sie zugeben wollen, aber sie besitzen soviel Weisheit, dass sie es für sich behalten.