Porta 21 / Zollgebühren & MWSt bei Bestellung im Ausland

Alles rund um die Ernährung

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candygirl
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Beitrag von candygirl »

michaela hat geschrieben:
...wenn die dosen so zerbeult sind, das sich die giftstoffe im alu freisetzen (oxydation), dann ist das futter ja noch schlechter als junk food :?
Ich fand diese Aussage etwas fragwürdig. Weil ich nach meinen Chemiekenntnissen nach ( und ich bin immerhin Chemielaborantin) warum so eine Beule schädlich sein sollte. Gut ich hab mal ein bisschen gegooglet. Und meinte Vermutung hat sich bestätigt. Oxidation findet in Verbindung mit Sauerstoff statt. Solange die Dose geschlossen ist sollte da kein Sauerstoff eindrigen und eine Oxidation begünstigen. Lösen sich Zinn oder Eisen (Elementar) aus Weissblechdosen dann ist das ungiftig. Alu (gibts Katzenfutter in Aludosen?) ist so wenig Reaktiv da würd ich mir noch weniger gedanken machen. Da bräuchte es schon ein recht saures Millieu. Und im Katzenfutter sollte das nicht gegeben sein.

Ich sehe keinen Grund Katzenfutter aus zerbeulten Dosen nicht zu füttern.
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michaela
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Beitrag von michaela »

hallo candy

Es kam vor einigen wochen eine doku über vebeulte dosen bei galileo oder wunder welt wissen, ich weiss es leider nicht mehr genau. Und da wurde bestätigt das verbeulte dosen eben oxydieren und gifte freisetzen, auch wenn keine luft dazukommt, es reicht wenn sie verbeult sind. Jeder muss das handhaben wie er will, ich will keine vebeulten dosen! Und da ich ein lieferant habe der das schafft und einer nicht, nehm ich den der es kann :mrgreen:
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muscipulaa
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Beitrag von muscipulaa »

Oxidation findet in Verbindung mit Sauerstoff statt.
Da stimme ich dir zu. Es kann natürlich sein, dass schon bei kleinen Dellen Sauerstoff eindringt. Ich kaufe auch nie verbeulte Dosen. Ich zahle ja schliesslich für eine unversehrte Dose. Im Grunde dürften solche
Dosen gar nicht mehr verkauft werden.
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candygirl
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Beitrag von candygirl »

Klar wenn die Dose undicht wird ist es was anderes. Aber dann würde das Futter sowieso verderben. Dann fütter ich das auch nicht. Logisch.

Michaela ging es in dem Beitrag wirklich um Katzenfutter? Es gibt ja Dosen die innen mit Kunststoff beschichtet sind. Das vorallem bei sauen Konserven zb Tomaten. Fleisch ist ganz leicht basisch. Säure wirkt häufig katalytisch deswegen kann ich mir schon vorstellen das bei beschichteten Dosen und säurehaltigen Lenbensmitteln bei einer Beule eine Reaktion (aber keine oxidation) einsetzt. Ich hatte aber noch nie eine beschichtete Katzenfutter Dose.
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hexenhaus
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Beitrag von hexenhaus »

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so viel katzenfutter für umgerechnet ca. Fr. 130.- direkt ins haus geliefert ohne versandkosten bekomm ich sonst nirgends.

bei arg zerbeulten dosen oder schalen, reklamier ich selbstverständlich und hab bis jetzt immer eine gutschrift erhalten.
wenn bei dosen die innen mit zinn überzogen sind, dieser beschädigt wird, könnte es theoretisch rosten, das würde man jedoch sehen.
die 200g dosen die ich bestelle, sind eigentlich nie zerbeult.
bei den aludosen habe ich eigentlich keine bedenken, wenn die schalen noch gut verschlossen sind. da meinte ich auch, dass alu nur oxidieren kann, wenn luft bzw. sauerstoff dazu kommt und dann verdirbt der inhalt ganz rasch und ich erkenn das gleich am geruch.

ich mach mir eigentlich viel mehr sorgen, was da alles an schadstoffen im industriefutter (auch im qualitativ hochwertigen) drin sein könnte, was nicht unbedingt drin sein sollte. :a46

gruss
Zuletzt geändert von hexenhaus am 19.10.2010, 15:01, insgesamt 1-mal geändert.
Alice mit den wieder 11 Hexenhauskatzen, und für immer im Herzen meine vielen unvergesslichen Sternchen
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michaela
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Beitrag von michaela »

candygirl hat geschrieben: Michaela ging es in dem Beitrag wirklich um Katzenfutter?
nein nein es ging nicht um eine bestimmte «futterdose» sondern allgemein um Konserven aus dem alltag, ich glaube im beitrag war es eine bohnendose, bin mir aber nicht mehr ganz sicher was es war. ich hab einfach ein ungutes gefühl bei den zerbeulten, darum bestell ich einfach dort wo sie ganz geliefert werden, denn eben ich bezahl ja für ganze dosen und nicht verbeulte, aber danke für den input von dir :a4
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bagel
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Beitrag von bagel »

Für alle, die es interessiert hier noch eine Info zu Zollgebühren.

Ich habe vorgestern etwa eine Stunde rumtelefoniert, um mich bezüglich Zollgebühren bei einer Bestellung bei Zooplus zu erkundigen.
Ich übernehme keine Garantie, dass alles 100%ig stimmt, ich kann nur weitergeben, was mir gesagt wurde!

Von der Oberzolldirektion in Basel wurde ich an eine Nebenstelle verwiesen, diese wiederum hat mich an die Zollstelle am Flughafen Basel (weil dort DHL-Lieferungen verzollt werden) verwiesen. Mit einem Mitarbeiter dort habe ich dann länger gesprochen und folgende Auskunft erhalten:

Eine Zollgebühr wird erhoben, wenn die MWST des Gesamtbetrags (Warenbetrag plus Porto) mehr als CHF 5.- ausmacht. Beträgt die MWST weniger als CHF 5.-, wird aufgrund des Aufwands auf eine Erhebung verzichtet.

Beispiel:

Ich bestelle für Euro 40.- Futter, dazu kommen Euro 2.90 Versand.

Euro 40.- = ca. CHF 54.- -> 2,4% MWST = CHF 1.30 MWST
Euro 2.90 = ca. CHF 4 .- -> 7,6% MWST = CHF 0.58 MWST

MWST-Total: ca. CHF 1.88 = es wird keine Zollgebühr erhoben, da weniger als CHF 5.-


Wichtig ist, dass die Versandkosten ebenfalls MWST-pflichtig sind und daher eingerechnet werden müssen (ist ja bei Zooplus nicht viel) und man muss auch beachten, dass nur das Futter einen reduzierten Satz von 2,4% hat. Bestellt ihr andere Waren, kann der normale MWST-Satz von 7,6% gelten.

Der nette Herr von der Zollverwaltung hat gemeint, dass, falls man einmal eine Bestellung über der Freigrenze machen würde, die Zollgebühren selbst nicht einmal so hoch wären. Teuer wird es deshalb, weil die Transportfirme (in diesem Fall DHL) eine hohe Gebühr verlangt, weil sie den Papierkram vornehmen müssen.

Also hab ich bei DHL angerufen und mich erkundigt. Dort wurde mir gesagt, dass man für eine zollfreie Lieferung (also MWST unter CHF 5.-) keine Bearbeitungsgebühr verlangt. Wenn aber verzollt werden muss, werden pauschal CHF 38.- plus CHF 12.- Bearbeitungsgebühr (fragt mich nicht, wofür dann die 38.- sind...) verrechnet, egal, wie hoch die Bestellung ist. Dazu kommt dann noch die Zollgebühr selbst (die aber im Vergleich niedrig sein dürfte).
Sollte DHL zu unrecht eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen (z.B. wenn sie nicht mit dem reduzierten MWST-Satz rechnen), soll man sich einfach telefonisch mit ihnen in Verbindung setzen. Man bekommt diese dann zurückerstattet.


Zusammenfassung: Bei einer Bestellung immer schauen, dass ihr unter CHF 5.- MWST bleibt. Rechnet beim Umrechnen von Euro auf CHF lieber grosszügig und vergesst nicht, das Porto einzurechnen. Rechnet evtl. noch ein "Reservepolster" ein und bestellt nicht so, dass die MWST gemäss eurer Rechnung CHF 4.95 ausmacht. Man weiss ja nicht genau, welcher Umrechnungskurs beim Zoll verwendet wird und es wäre sehr ärgerlich, wegen ein paar Rappen zu viel eine riesige Bearbeitungsgebühr zahlen zu müssen.
Beachtet, dass nur für Futter ein reduzierter MWST-Satz gilt.


Auch wichtig: Ab nächstem Jahr gelten höhere MWST-Sätze (2,5% und 8%)!

Wenn ihr unsicher seid, ruft einfach mal beim Zoll an (am besten über die Oberzolldirektion in Basel). Ich wurde sehr freundlich und kompetent beraten.

Ich hoffe, dass das dem einen oder anderen weiter hilft.

Liebe Grüsse,
bagel


Nachtrag:

Ich habe mich noch nach der maximalen Kilomenge erkundigt, die zollfrei bestellt werden darf.
Pro Kilo Katzenfutter wäre eine Zollgebühr von 11 Rappen fällig. Solange die Zollgebühr weniger als CHF 5.- ausmacht (unabhängig von der MWST, die wird einzeln gerechnet), wird auch das nicht verrechnet.
D.h. man kann über 40 kg Futter bestellen, ohne dass man Zoll zahlen muss.

Zoll zahlen muss man also erst, wenn ENTWEDER die MWST mehr als CHF 5.- beträgt ODER die Zollgebühr aufgrund der Kilos mehr als CHF 5.- ausmacht.
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wuschy
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Beitrag von wuschy »

hallo bagel
ich habe noch eine kurze frage dazu:
in der schweiz gibt es zolltechnisch noch eine
schikane beim postpaketversand. alle pakete
aus dem ausland laufen in zürich über eine
post-interne zoll-stelle, welche den warenwert
kontrolliert. sobald dieser über ca 35euro zu
liegen kommt, wird automatisch eine gebühr
(zoll? mwst? ) und saftige spesen (20sfr) darauf
erhoben. obwohl die freigrenze bei sfr 300 liegt
und man für soviel einführen kann, was man will
(ausser natürlich alkohol und raucherwaren).
das phänomen ist bekannt, aber noch nicht
gelöst. KONNTEST DU DIESE ABKLÄRUNG AUCH MACHEN?

lg wuschy
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bagel
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Beitrag von bagel »

Hallo wuschy!

Nein, über so eine Kontrolle wurde ich nicht informiert. Ich habe jetzt bei DHL in der Schweiz angerufen und nachgefragt. Derzeit ist das Paket aber noch in Deutschland und der Herr von der Hotline kann noch nicht sagen, ob es von DHL oder von der Post zugestellt werden wird.
Wird die Ware von DHL verzollt, zahlt man garantiert nichts an Bearbeitungsgebühr, wenn kein Zoll anfällt.

Bei der Post hat man mir gesagt, dass ebenfalls keine Gebühr anfällt, wenn die Ware zollfrei ist. Einzige Ausnahme: Die Ware ist nicht klar deklariert (also, dass es sich um Katzenfutter handelt = 2,4%) und die Verzollungsstelle das Paket öffnen muss. Dann werden trotzdem Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt, obwohl kein Zoll anfällt.
Sollten ungerechtfertigt Zollgebühren in Rechnung gestellt werden, müsste man sich einfach bei der Post beschweren, laut der Dame von der Hotline.

Hier ein interessanter Link der Post:
http://www.post.ch/post-startseite/post ... tional.htm

Naja, jetzt heisst es mal abwarten, wer die Ware liefert. Ich hab jetzt schon öfter gelesen, dass alles problemlos klappt, wenn man unter der Freigrenze bleibt. Hoffen wir es...

Liebe Grüsse,
bagel
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wuschy
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Beitrag von wuschy »

hallo bagel

vielen herzlichen dank für die zusatzinformationen.
ich weiss einfach, dass jedesmal, wenn ich etwas
bestellt habe in Deutschland, eine zollrechnung mit
dabei war. der warenwert lag immer so um sfr 80 bis
sfr 100. auf meine reklamation hin habe ich nie eine
antwort erhalten, andererseits hat sich der kassensturz,
das ist eine schweizerische konsumentensendung im tv,
dem thema auch angenommen. aber ob sich wirklich
etwas geändert hat, weiss ich nicht. wir haben das
problem nun so gelöst, dass wir eine art postlagernd
adresse eingerichtet haben und dorthin liefern lassen.

jedenfalls spannend alleweil. herzlichen dank nochmals.
lg wuschy
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bagel
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Beitrag von bagel »

Wuschy, handelte es sich bei deiner Bestellung auch um Waren, bei der nur 2,4% MWST anfallen?
Die meisten Waren haben ja einen MWST-Satz von 7,6%, d.h. da ist der Freibetrag schon bei ca. CHF 65.- (inkl. Portokosten) erreicht, das sind dann noch knapp Euro 47.-.

Aber eben, gemäss der Post darf vom Zoll natürlich jedes Paket aufgemacht und kontrolliert werden. Dann zahlt man Bearbeitungsgebühr, obwohl gar nichts zu verzollen ist und das ist natürlich sehr ärgerlich. :a35

Ich hab gedacht, ich probiers mal aus. Wenn bei vier Sendungen nur einmal kontrolliert wird, d.h. ich nur einmal Gebühren zahlen muss, rentiert es sich noch immer für mich. Wenn ich aber merke, dass die dauernd "unnötig" kontrollieren, dann werde ich mir auch eine andere Lösung suchen. Praktisch und günstig ist er halt schon, dieser zooplus-Versand.

Das mit einer postlagernden Adresse klingt sehr gut, aber da ich etwas weiter weg von der Grenze wohne, ist das für mich eher unpraktisch. Ich denke, man sollte das Paket ja dann auch in den nächsten Tagen abholen und so flexibel bin ich leider nicht.

Ich plane aber auf alle Fälle, alle paar Monate einmal über die Grenze (Lörrach/Rheinfelden) zu fahren und dann kauf ich ordentlich ein. Wird wohl bei Fressnapf und Futterhaus nicht ganz so günstig sein wie bei zooplus, aber immer noch wesentlich günstiger als in der Schweiz, was ich so gesehen habe. Und die Auswahl ist auch grösser. Da kann ich ja dann 20 kg pro Person mitnehmen...da wir immer zu viert fahren, kann ich da schon ordentlich einkaufen. :a25

Liebe Grüsse,
bagel
Trineli

Beitrag von Trineli »

@bagel
Pass aber mit dem über den Zoll fahren auf. Mir wurde von einem Zoll Angestellten gesagt, dass man nur einen Tagesbedarf mitnehmen darf! Giltet eigentlich auch für Lebensmittel Einkäufe... Nur wird wenig kontrolliert. Falls man aber mal kontrolliert wird, bezahlt man die MwSt plus eventuell noch eine Strafe.
Auch wenn es eine 300.- Freigrenze gibt, darf man doch nur soviel mitnehmen, wie man eigentlich für einen Tag benötigt.
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bagel
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Beitrag von bagel »

Danke trineli für den Hinweis!

Das erstaunt mich allerdings. Telefonisch wurde mir bei der Zollstelle davon nichts gesagt. Werde mich sicherheitshalber bezüglich Katzenfutter noch erkundigen.

Ach, manchmal wär's schön, wenn wir in der EU wären. Aber nur manchmal... :a13

Einen schönen Abend!
bagel
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Silberengel
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Beitrag von Silberengel »

Auch wenn es eine 300.- Freigrenze gibt, darf man doch nur soviel mitnehmen, wie man eigentlich für einen Tag benötigt.
Dann dürfte man ja nicht einmal ein Mödeli Butter über die Grenze nehmen :a2 . Die Höchstgrenzen für einzelne Nahrungsmittel und Waren tierischer Herkunft sind schon etwas höher angesetzt: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat ... ml?lang=de.

Soweit ich das verstehe, liegst Du mit den 20 kg Katzenfutter schon richtig, bagel :a4.
LG, Silberengel mit Prinzessin Lynnie, Khan, Diego & Bertie :schnurr

Ich habe die Philosophen und die Katzen studiert, doch die Weisheit der Katzen ist letztlich um ein Weites grösser. - Hippolyte Taine
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bagel
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Beitrag von bagel »

Danke, Silberengel

Ich habe heute sicherheitshalber mal ein Mail an die Zollverwaltung geschickt und gefragt, wie es mit der Einfuhr mit dem PKW aussieht. Ich möchte diese Antwort gerne schriftlich haben, damit ich sie jederzeit vorweisen kann, falls mir ein Zollbeamter an der Grenze was anderes sagt. Bin gespannt, ob ich eine Antwort erhalte.

...irgendwie kann ich mir das mit dem Tagesbedarf auch nicht recht vorstellen. Es wäre ja unlogisch, wenn man per Post mehr zollfrei bestellen dürfte, als wenn man selber fährt. Kann es evtl. sein, dass man weniger einkaufen darf, wenn man im Grenzgebiet wohnt und die Angabe darauf bezogen war?

...ich schreib hier jedenfalls die Antwort rein, sobald ich was von der Zollverwaltung höre.

Bis dann einen schönen Freitag!
bagel
Trineli

Beitrag von Trineli »

Ist auch nur das, was mir gesagt wurde. Fand es aber auch seeeehr komisch! Scheinbar werden die Leute aus Grenzregionen weniger kontrolliert als andere (wir haben eine SO Nummer, darum wurde ich gewarnt). Da sie scheinbar die Grenztouristen nicht eindämmen können, konzentrieren sie sich bei Kontrollen auf die anderen.

Bin auch gespannt auf die schriftliche Antwort und würde die wohl für mich auch ausdrucken, wenn ich das darf bagel :) Für uns rentiert das in D einkaufen ziemlich mit 6 Katzen... Schon nur das NaFu und das Katzenstreu sind fast halb so teuer!
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wuschy
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Beitrag von wuschy »

Trineli, bagl, Silberengel

Hier stimmt nun defintiv etwas nicht. wir wohnen ja im Grenzgebiet (SH) und fahren so einmal alle 10Tage über die Grenze zwecks Einkauf, nicht nur für die Katze. Ab und zu werden wir auch kontrolliert. wir zeigen einfach den Kassenzettel und der Beamte guckt sich den an.
Die einzig relevante Frage für den Zoll ist, ob wir den Warenwert überschritten haben oder nicht (2 Personen = 600 sFr) und oder ob wir Alkohol oder Raucherwaren über dem zulässigen Grenzwert haben. Sonst nichts. Wir hatten noch nie ein Problem von wegen Tagesbedarf und so. Das Beispiel mit dem Butter ist gut, und es würde für ach so manches ja auch noch gelten. Nur schon ein Sack Katzenstreu, der für eine Katze einen Monat hält, würde den Rahmen um das 30fache sprengen....?!?

lg wuschy
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Silberengel
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Beitrag von Silberengel »

Hoi Wuschy

Also ich habe Bekannte, die die zuviel gekaufte Butter und Milch am Zoll zurücklassen durften. Das fanden die nicht so lustig, aber der Zöllner blieb unerbittlich :a46.
Kommt wohl auch immer drauf an, wie streng die Person in der Uniform die Vorschriften anwendet :a19.
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Heidi13
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Beitrag von Heidi13 »

Also wenn ich in Deutschland Pakete hole und einkaufe halte ich mich an die Freigrenzen. Laktosefreie Butter ist wesentlich günstiger als bei uns, da nehme ich jeweils 1 kg. Ich hatte noch nie Probleme deswegen.
LG, Heidi13
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bagel
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Beitrag von bagel »

Jippieh, schon eine Antwort!!!

Mail von auskunft.zoll-basel@ezv.admin.ch:
Die Abfertigungsbestimmungen für Einfuhren im Reiseverkehr von Waren für den privaten Gebrauch können den entsprechenden Merkblättern auf unserer Homepage entnommen werden: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat ... ml?lang=de

Darin sind auch die aktuell gültigen Einfuhrmengen und allfälligen Zollansätze ersichtlich.

Für Tierfutter zum Privatbedarf gilt demzufolge eine abgabenfreie Menge von CHF 300.00 pro Person ohne mengenmässige Beschränkung. Wird diese Wertfreigrenze überschritten, muss alles Tierfutter zu 2,4% vom Warenwert (ohne ausländische Verkaufssteuer, sofern separat ausgewiesen) versteuert werden.

Bei der Einfuhr von Tierfutter mit Fleisch aus der EU und aus Norwegen sind keine veterinärrechtlichen Massnahmen zu vollziehen. Die Einfuhr von Tierfutter aus anderen Staaten ist im Reiseverkehr verboten.


Jede Person (auch Kinder, ausgenommen für alkoholische Getränke und Tabakwaren) hat Anrecht auf eine Wertfreigrenze von CHF 300.00, welche nicht überschritten werden darf. Bedingung ist dass die Waren persönlich für den eigenen Bedarf (Haushalt) bestimmt sind und dass die Beschränkungen (z. B. für Fleisch, Milchprodukte, Gemüse, Früchte, usw.) nicht überschritten sind.

Für einen Haushalt von 4 Personen können 4x Wertfreigrenzen von je CHF 300.00 beansprucht werden (sofern einzelner Artikel nicht über CHF 300.00 + gesamthaft nicht über CHF 1200.00).
Wird einer der 4 Personen mehr als CHF 300.00 zugewiesen, ist die an diese Person zugewiesene Menge gesamthaft zu verzollen.

Beispiele:

- Ein unteilbarer Artikel zu CHF 400.00 (Möbel, Kleid, Schmuck, usw..) ist somit auf jedem Fall zu versteuern.
- 5 Artikel zu je CHF 220.00 = 3 Wertfreigrenzen für 3 Personen i.O; die Wertfreigrenze der 4. Person ist überschritten = CHF 440.00 zu verzollen.
- Lebensmittel und kleine Haushaltartikel für CHF 1300.00: 3 Personen zu je CHF 300.00 = abgabenfrei. Die Wertfreigrenze der 4. Person ist überschritten = Waren für CHF 400.00 zu verzollen.

Sog. Warenposten wie Baumaterial (Bodenplatten, Parkett, usw.), obwohl in mehreren Schachteln verpackt, gelten als unteilbar.
So, nun bleibt nur zu hoffen, dass das auch die Grenzbeamten so sehen. Fühle mich aber durch die Bestätigung etwas sicherer und werde mir sicherheitshalber für den Grenzübertritt dieses oben genannte Merkblatt ausdrucken, damit ich was vorzuweisen habe.

Liebe Grüsse und ein schönes Wochenende!
bagel
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