Vielen Dank bagel! Welches Merkblatt wirst du dir ausdrucken? Hast du keinen Namen von einer Person in der Mail gehabt?
Na dann ab nach D einkaufen gehen *gg*
Porta 21 / Zollgebühren & MWSt bei Bestellung im Ausland
Moderatoren: brigitte, michaela
Hoi Trineli
Es war im Mail natürlich ein Name dabei, aber den möchte ich ehrlich gesagt aus Datenschutzgründen hier nicht nennen. Wär glaub ich an seiner Stelle auch nicht erfreut, wenn ich meinen Namen plötzlich in einem Forum lesen würde.
Wer selbst eine Bestätigung per Mail möchte, wendet sich am besten an die oben angegebene Mailadresse...ich habe ja innerhalb weniger Stunden eine Antwort erhalten. Das könnt ihr dann auch ausdrucken und mitnehmen.
Merkblatt...ich hab das Gefühl, dass man sich die Information aus mehreren Seiten zusammensuchen muss. Für Laien wohl nicht ganz so einfach.
Hier mal die Info wegen dem Freibetrag bis zu CHF 300.-:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat ... ml?lang=de
Dann hat man hier die Auflistung der Nahrungsmittel, die mengenmässig eine Beschränkung haben:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat ... ml?lang=de
Gleich unter der Auflistung steht wahrscheinlich der Satz, den wir suchen:
Nicht aufgeführte Nahrungsmittel (Käse, Fische u. a.) unterliegen im Rahmen der Wertfreigrenzen keinen Höchstmengen.
-> Ich denke, dass Tierfutter einfach nicht als geniessbar gilt und es deshalb keine Höchstmenge gibt.
Aaaber, ich bin kein Profi!
Bei Fragen steht ganz unten ein Link "Nachricht an Experte"...einfach ein Mail dort hin schicken, dann wisst ihr es genau!
Liebe Grüsse,
bagel[/i]
Es war im Mail natürlich ein Name dabei, aber den möchte ich ehrlich gesagt aus Datenschutzgründen hier nicht nennen. Wär glaub ich an seiner Stelle auch nicht erfreut, wenn ich meinen Namen plötzlich in einem Forum lesen würde.
Wer selbst eine Bestätigung per Mail möchte, wendet sich am besten an die oben angegebene Mailadresse...ich habe ja innerhalb weniger Stunden eine Antwort erhalten. Das könnt ihr dann auch ausdrucken und mitnehmen.
Merkblatt...ich hab das Gefühl, dass man sich die Information aus mehreren Seiten zusammensuchen muss. Für Laien wohl nicht ganz so einfach.
Hier mal die Info wegen dem Freibetrag bis zu CHF 300.-:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat ... ml?lang=de
Dann hat man hier die Auflistung der Nahrungsmittel, die mengenmässig eine Beschränkung haben:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat ... ml?lang=de
Gleich unter der Auflistung steht wahrscheinlich der Satz, den wir suchen:
Nicht aufgeführte Nahrungsmittel (Käse, Fische u. a.) unterliegen im Rahmen der Wertfreigrenzen keinen Höchstmengen.
-> Ich denke, dass Tierfutter einfach nicht als geniessbar gilt und es deshalb keine Höchstmenge gibt.
Aaaber, ich bin kein Profi!
Bei Fragen steht ganz unten ein Link "Nachricht an Experte"...einfach ein Mail dort hin schicken, dann wisst ihr es genau!
Liebe Grüsse,
bagel[/i]